Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.03.2026
Löschungsankündigung
24.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2025
Sonstiges
30.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.11.2024
Sonstiges
29.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
29.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.12.2017 bis zum 31.12.2017
04.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.12.2017 bis zum 31.12.2017
19.04.2018
Neueintragungen